Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen (AGB)
Alle Lieferungen erfolgen grundsätzlich nach unseren Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zur Wirksamkeit der Schriftform. Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen.
1. Angebot, Angebotsannahme und Bestellung
a. Unsere Angebote sind freibleibend.
b. Bestellungen bedürfen grundsätzlich der Schriftform. Bei bestehenden Geschäftsbeziehungen werden auch mündlich erteilte Aufträge akzeptiert.
c. Bestellungen sowie mündliche Vereinbarungen sind für den Verkäufer nur verbindlich, wenn und soweit er sie schriftlich bestätigt oder ihnen durch Übersendung der Ware und der Rechnung entsprochen hat. Dies gilt auch für Ergänzungen und Änderungen.
2. Preise, Berechnung
Die Preise ergeben sich aus dem jeweils gültigen Preislisten oder Angeboten, bzw. werden mündlich vereinbart und schriftlich bestätigt.
3. Lieferfristen, Lieferung
a. Die vom Verkäufer genannten Lieferfristen gelten als annähernd vereinbart, sofern nicht ausdrücklich durch die Verwendung des Wortes „fix“ ein Fixgeschäft vereinbart ist.
b. Schadenersatzansprüche wegen verspäteter Lieferung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, sind ausgeschlossen.
c. Die Lieferfrist beginnt erst, wenn der Auftrag vollständig geklärt ist und alle zur Abwicklung des Auftrages erforderlichen Angaben dem Verkäufer bekannt sind.
d. Außer im Falle des Fixgeschäftes kommt der Verkäufer erst in Verzug, wenn ihm der Käufer schriftlich eine Nachfrist von mindestens 4 Wochen setzt. Nach Ablauf dieser Nachfrist darf der Käufer vom Vertrag insoweit zurücktreten, als die Ware noch nicht geliefert ist.
e. Der Käufer kann Teillieferungen nicht zurückweisen.
f. Unsere Lieferpflicht ruht, solange der Käufer mit einer fälligen Zahlung in Verzug ist.
4. Versand, Gefahrübergang
a. Versandfertig gemeldete Ware muss unverzüglich abgerufen werden, anderenfalls ist der Verkäufer berechtigt, sie auf Kosten und Gefahr des Käufers zu lagern und als ab Werk zu berechnen.
b. Spezial- oder sonstige Verpackung, wie Holzkisten, Verschläge, Paletten und Kartonagen werden zum Selbstkostenpreis in Rechnung gestellt und nicht zurückgenommen.
5. Zahlungsbedingungen
a. Skontoabzüge in nicht vereinbarter Höhe haben die Teilbezahlung der Rechnung zu Folge.
b. Im Verzugsfalle werden auch alle übrigen Forderungen aus der Geschäftsbeziehung zur sofortigen Zahlung fällig, soweit sie nicht bereits fällig sind.
Der Käufer hat dem Verkäufer den Verzugsschaden, insbesondere auch alle Auskunftsgebühren, Aufenthaltsermittlungskosten sowie sonstige angemessene außergerichtlichen Kosten zu ersetzen.
Dem Käufer steht das Recht zu, nachzuweisen, dass der tatsächlich eingetretene Schaden geringer ist.
c. Der Verkäufer kann jederzeit vom Käufer die Akzeptierung eines Wechsels verlangen. Alle aus der Entgegennahme eines Wechsels oder Schecks entstandenen Kosten gehen zu Lasten des Käufers. Geht ein Wechsel des Käufers zu Protest und wird ein protestierter Wechsel nicht unverzüglich abgedeckt, ist der Verkäufer berechtigt, alle noch laufenden Wechsel zurückzugeben.
d. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Verkäufers sind zur Entgegennahme von Zahlungen nur berechtigt, wenn sie eine schriftliche Inkassovollmacht vorweisen können.
e. Ein Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht steht beiden Vertragsparteien vorbehaltlich der nachfolgenden Ziffer 5f nur insoweit zu, als die Gegenforderung bestritten ist oder ein rechtskräftiger vollstreckbarer Titel darüber vorliegt.
f. Befindet sich der Käufer mit der Begleichung irgendeiner Schuld aus der gesamten Geschäftsbeziehung mit uns im Verzug, so ist der Verkäufer zur Lieferung nur gegen vorherige Barzahlung oder Sicherstellung des Kaufpreises und der sonstigen Zahlungsverpflichtungen verpflichtet.
6. Eigentumsvorbehalte, Urheberrecht, Werkzeuge
a. Die gelieferten Waren oder Muster verbleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller offenen Forderungen aus der gesamten Geschäftsbeziehung Eigentum des Verkäufers. Der Käufer ist jedoch berechtigt, die Ware in handelsüblicher Weise zu nutzen und im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes zu nutzen oder zu veräußern.
b. Der Käufer ist nicht berechtigt, unbezahlte oder nur teilweise bezahlte Ware ohne schriftliche Zustimmung des Verkäufers zu verpfänden oder zur Sicherung Dritten zu übereignen. Er ist verpflichtet, dritten Personen gegenüber das Eigentumsrecht des Verkäufers geltend zu machen und diesen unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen, wenn von dritter Seite Ansprüche auf die Waren erhoben werden bzw. gegen ihn die Zwangsvollstreckung eingeleitet wird.
c. Der Verkäufer hat das ausschließliche Urheberrecht an allen von ihm gelieferten bzw. zur Verfügung gestellten Waren, Mustern oder Bilddarstellungen. Der Käufer verpflichtet sich ausdrücklich, alles in seiner Macht stehende zu unternehmen, um das Urheberrecht des Verkäufers zu gewährleisten.
d. Werkzeuge und Formen bleiben auch bei Übernahme anteilmäßiger Kosten in Anbetracht der erbrachten Konstruktionsleistung ausschließliches Eigentum des Verkäufers. Eine Aufbewahrungspflicht hierfür besteht nicht.
7. Gewährleistung
a. Mängel der Waren sind dem Verkäufer unverzüglich schriftlich anzuzeigen, erkennbare Mängel spätestens binnen 8 Tagen nach Entgegennahme.
b. Der Verkäufer verpflichtet sich, ordnungsgemäß beanstandete Waren nach seiner Wahl kostenlos instand zu setzen oder auszutauschen und unverzüglich an den Käufer zurückzusenden. Falls der Verkäufer eine angemessen gesetzte Nachfrist verstreichen lässt, ohne Ersatz geleistet oder den Mangel behoben zu haben oder im Falle des Fehlschlagens der Nachbesserung kann der Käufer von dem Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern.
c. Der Käufer ist zur Rücksendung der beanstandeten Ware mit Zustimmung des Verkäufers berechtigt. Der Verkäufer kann aber nach seiner Wahl die Nachbesserung auch vor Ort durchführen. Im Falle unberechtigter Beanstandungen trägt der Käufer die Versandkosten.
d. Weitergehende Gewährleistungsansprüche werden ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Dies gilt auch für Schadensersatzansprüche, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen.
e. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, sind Abweichungen von Mengen sowie Angaben zum Liefer- und Leistungsgegenstand (zum Beispiel Maß, Härte, Gewicht, Gebrauchswert, Toleranz) Richtwerte oder branchenüblich und stellen soweit die Abweichung branchenüblich ist, keine Mängel dar.
f. Gewährleistungsausschluss besteht, wenn der Fehler dadurch verursacht worden ist, dass der Liefergegenstand unsachgemäß behandelt, nicht seiner vorgesehenen uns bekannten Bestimmung gemäß verwendet wurde, unsachgemäße Fremdmittel verwendet worden sind oder die Einbaustelle fehlerhaft war. Natürlicher Verschleiß ist von der Gewährleistung ausgenommen.
g. Unerhebliche Abweichungen von Mustern oder von früheren Lieferungen oder von sonstigen Angaben begründen, soweit sie die vorausgesetzte Funktionsfähigkeit nicht beeinträchtigen, keine Gewährleistungsansprüche.
8. Verjährung
Nicht unter §§ 438 Abs. 1 Nr. 2 und 634 a Nr. 2 fallende Ansprüche des Käufers wegen mangelhafter Leistung verjähren in 12 Monaten.
9. Datenschutz
Wir bedienen uns der elektronischen Datenverarbeitung und haben die zur rechtmäßigen Durchführung der vertraglichen Beziehungen erforderlichen Daten gespeichert.
10. Schlussbestimmungen, Gerichtsstand
a. Zahlungs- und Erfüllungsort ist der Firmensitz der FluorTex GmbH. Ausschließlicher Gerichtsstand ist für Streitigkeiten aus allen Verträgen der Ort des zuständigen Registergerichts der FluorTex GmbH, soweit die Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentliche Sondervermögen sind. Dies gilt auch für Ansprüche aus Schecks oder sonstigen Urkunden, selbst wenn diese an anderen Orten zahlbar ausgestellt sind.
b. Das deutsche materielle Recht ist ausschließlich anwendbar, auch für Auslandsgeschäfte.
c. Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen rechtsunwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen und des Vertrages im übrigen hier von nicht berührt. Im Falle der Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen werden die Vertragsparteien eine der unwirksamen Regelungen wirtschaftlich möglichst nahe kommende rechtswirksame Ersatzregelung treffen, die mutmaßlich vereinbart worden wäre, wenn die Vertragsparteien bei Vertragsabschluß die Unwirksamkeit gekannt hätten. Dies gilt entsprechend auch für Vertragslücken.
AGB, Stand 01/19